Ein Bodenschutz, z. B. eine Bodenplatte oder Kacheln, muss sich mindestens 40 cm vor die Tür und 20 cm seitlich der Tür erstrecken, um zugelassen zu werden, was bei uns der Fall ist. Diese Regelung gilt in Schweden. Wenden Sie sich an einen Fachmann, um herauszufinden, was in Ihrem Heimatland gilt.